Was tun, wenn...
... Sie Ihr Kind taufen lassen möchten?
... Sie sich selbst taufen lassen möchten?
Die Taufe ist das erste Sakrament, durch das ein Mensch in die Glaubensgemeinschaft der Kirche aufgenommen wird.
Taufregelung und Tauftermine in der Seelsorgeeinheit Schwendi
Tauftermine Januar bis Juli 2023
Es gibt pro Monat zwei bis drei Tauftermine in der Seelsorgeeinheit Schwendi für die Nordgemeinden (Bußmannshausen, Orsenhausen, Sießen im Wald) und die Südgemeinden (Großschafhausen, Schönebürg, Schwendi).
Sofern bereits Anmeldungen vorliegen, sind bei den Taufterminen die Tauforte aufgeführt.
Die festgelegten Tauftermine sind wie folgt:
Januar 2023 | |
Schwendi | Sonntag, 08.01.2023 um 14:00 Uhr |
NORD | Sonntag, 15.01.2023 um 14:00 Uhr |
Schwendi | Sonntag, 29.01.2023 um 14:00 Uhr |
Februar 2023 | |
Orsenhausen | Samstag, 11.02.2023 um 14:30 Uhr |
SÜD | Sonntag, 19.02.2023 um 14:00 Uhr |
März 2023 | |
Sießen | Sonntag, 05.03.2023 um 14:00 Uhr |
Schwendi | Sonntag, 19.03.2023 um 14:00 Uhr |
April 2023 | |
Orsenhausen | Samstag, 01.04.2023 um 14:30 Uhr |
Schwendi | Samstag, 15.04.2023 um 14:30 Uhr |
Bußmannshausen | Samstag, 22.04.2023 um 14:30 Uhr |
Mai 2023 | |
Schönebürg | Samstag, 06.05.2023 um 14:30 Uhr |
Sießen | Sonntag, 21.05.2023 um 14:00 Uhr |
Juni 2023 | |
Schwendi | Sonntag, 04.06.2023 um 14:00 Uhr |
NORD | Sonntag, 18.06.2023 um 14:00 Uhr |
Juli 2023 | |
SÜD | Sonntag, 02.07.2023 um 14:00 Uhr |
NORD | Sonntag, 16.07.2023 um 14:00 Uhr |
SÜD | Samstag, 29.07.2023 um 14:30 Uhr |
Taufanmeldung
Die Taufanmeldung erfolgt über das jeweilige zuständige Pfarramt Bußmannshausen (Nordgemeinden) oder Schwendi (Südgemeinden):
Zuständig für die Kirchengemeinden Großschafhausen, Schönebürg und Schwendi:
Katholisches Pfarramt Schwendi
Tel.: 07353 577
E-Mail: ststephanus.schwendi@drs.de
Die Öffnungszeiten erfahren Sie hier.
Zuständig für die Kirchengemeinden Bußmannshausen, Orsenhausen und Sießen im Wald:
Katholisches Pfarramt Bußmannshausen
Tel.: 07353 91307
E-Mail: stmartinus.bussmannshausen@drs.de
Erforderliche Unterlagen, welche bei der Taufanmeldung mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde des Täuflings im Original
- Patenbescheinigung der katholischen Paten - erhältlich beim Wohnsitzpfarramt der Paten.
- Name und Adresse der Taufzeugin/des Taufzeugen - Taufzeugen gehören nicht der katholischen Kirche an bzw. sind aus der katholischen Kirche ausgetreten.
- Taufentlassung des Wohnsitzpfarramts (= Einverständniserklärung) - diese ist erforderlich, wenn Sie nicht in der Seelsorgeeinheit Schwendi wohnen, aber Ihr Kind in der Seelsorgeeinheit Schwendi taufen lassen möchten.
Gerne ist Ihnen das zuständige Pfarramt bei Fragen behilflich.
Das Taufgespräch
Ein Taufgespräch findet nach der Taufanmeldung ca. eine Woche vor der Taufe statt.
Bitte melden Sie sich ca. zwei Wochen vor dem Tauftermin bei Pfarrer Martin Ziellenbach, Tel. 07353 981688, zur Vereinbarung eines Termins für das Taufgespräch.
Bitte beachten Sie:
Freier Tag von Pfr. Ziellenbach ist Montag - bitte an diesem Tag nicht anrufen.
Wissenswertes zu Taufpaten und Taufzeugen
Das Patenamt hat eine sehr hohe Bedeutung, denn auch Eltern, die nicht katholisch sind, können ihr Kind katholisch taufen lassen, wenn sie einen katholischen Paten haben.
Die Taufpaten übernehmen gemeinsam mit den Eltern die religiöse Erziehung des Kindes.
- In der katholischen Kirche kann jeder Taufpate werden, der mindestens 16 Jahre alt, katholisch getauft und gefirmt ist.
- Die Taufpatin/der Taufpate muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
- Um katholisch taufen zu können, wird mindestens ein Taufpate benötigt.
- Personen, die einer anderen Religion oder Konfession angehören oder aus der katholischen Kirche ausgetreten sind, gelten als Taufzeugen.
Wissenswertes zum Taufort
- Taufe bedeutet Eingliederung in die jeweilige Kirchengemeinde. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Wahl des Taufortes keine Privatsache der Eltern.
- Der Ort der Taufe sollte die Pfarrkirche sein, da diese über einen Taufstein verfügt.
- Nach Wunsch kann auch eine Kirche oder Kapelle verwendet werden, die wie eine Pfarrkirche aufgebaut ist, da es sich hier ebenfalls um einen besonderen Ort handelt.
- Nicht erlaubt sind Taufen im Freien, im Garten oder in entwidmeten/umfunktionierten Kirchen oder Kapellen.
Gerne dürfen Sie sich beim zuständigen Pfarramt bei auftretenden Fragen melden.